Elternrundschreiben zum neuen Schuljahr 2017/2018

Zu Beginn des neuen Schuljahres kann ich mich mit guten Nachrichten an Sie wenden. Die Lehrerzuweisung unserer Schule ist in diesem Schuljahr so gut, dass wir für alle Schülerinnen und Schüler der Hausbergschule den gesamten Pflichtunterricht nach der Stundentafel erteilen und so dass es von der Konzeption des Stundenplans her keinen Unterrichtsausfall gibt. Darüber hinaus war es möglich, in den Jahrgängen 2 und 4 jeweils eine Unterrichtsstunde pro Woche mehr als vorgesehen anzusetzen. Im Jahrgang 2 wird diese schwerpunktmäßig zur Bildung der Klassengemeinschaft genutzt, im Jahrgang 4 als dritte Sportstunde.

Auch das Konzept für die Gleitzeit kann beibehalten werden. Ab 08.30 Uhr gehen alle Kinder in ihren Klassenraum. Jeweils eine Lehrkraft beaufsichtigt dann einen Flur bzw. den Pavillon, bis der reguläre Unterricht beginnt. Die Kinder sollen sich in der Gleitzeit sinnvoll beschäftigen, d. h. mit ihrer Arbeit beginnen, angefangene Arbeiten beenden, etwas spielen etc. Kinder, die vor 08.30 Uhr in die Schule kommen und keinen Unterricht oder Kurs haben, können nicht beaufsichtigt werden. Bitte melden Sie Ihre Kinder in diesem Fall im Betreuungsverein an.

Darüber gibt es wieder drei Chorangebote. Für die Kinder der Eingangsstufe findet dieses freitags in der 1. Stunde, für die Kinder im Jahrgang 2 mittwochs in der ersten Stunde sowie für die 3. und 4. Schuljahre montags ebenfalls in der ersten Stunde. Geleitet werden die Chorangebote von Frau Ponterlitschek.

Ebenfalls möchte ich Ihnen personelle Veränderungen an der Schule mitteilen. Aus der Elternzeit zurückgekehrt ist Frau Boller. Neu an unserer Schule begrüßen wir Frau Vetter, die als Förderlehrerin zusammen mit Frau Knoche vom Beratungs- und Förderzentrum der Hausbergschule zugewiesen wurden.

In der ersten Schulwoche haben Ihre Kinder Schulbücher erhalten. Wir möchten Sie bitten, gemeinsam mit uns Lehrkräften darauf zu achten, dass die Kinder sorgsam und verantwortungs-bewusst mit diesen Büchern umgehen. Bitte binden Sie daher alle Bücher ein und achten Sie weiter darauf, dass die Kinder die Buchrücken nicht umknicken und nicht in die Bücher schreiben. Hilfreich ist ein Gästehandtuch im Boden des Ranzens, um schwarze Ränder zu vermeiden. Nach dem Gesetz über Unterrichts- und Lernmittelfreiheit sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet: 30% des Neupreises bei leichten Schäden, 65% des Neupreises bei mittleren Schäden, 100% des Neupreises bei unbrauchbaren Büchern, bzw. bei Verlust.

Wir danken an dieser Stelle dem Förder- und Betreuungsverein, der es ermöglicht hat, nun alle Klassen im Hauptgebäude mit Kleiderschränken auszustatten. Beim Aufbau und dem damit verbundenen Aufräumen sind viele Kleidungsstücke und Turnbeutel ohne Besitzer übrig geblieben. Wir haben diese im Nebeneingang des Hauptgebäudes gesammelt und bitten Sie ggf. um Abholung. Alles, was nicht abgeholt wurde, wird ab der 2. Septemberwoche entsorgt.


Mit besten Wünschen für das neue Schuljahr
Anja Andres
-Schulleiterin-


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