Schulhofregeln
Pausenregeln für die Hand der Lehrkräfte
Alle Schulhofregeln gelten in den Pausen und in Bewegungszeiten.
Die „Hör-auf-Regel“ und das dazugehörige Handzeichen sollen regelmäßig in allen Klassen thematisiert und
geübt werden.
Die Grenze der Spielfläche ist in Höhe der Sporthalle.
Der Erholungsgarten steht allen Kindern offen.
Die Kinder können dort entspannen und sich ausruhen.
Die dritten Klassen organisieren in der Zeit von den Osterferien bis zu den Herbstferien die Ausleihe im
Spielehäuschen während der ersten großen Pause. Die Rückgabe der Spielsachen beginnt ca. fünf Minuten vor
Pausenende. Eine Schulhofaufsicht kontrolliert am Ende der Pause, ob alle Spielsachen und Ausleihkarten
wieder am richtigen Platz sind. Bei gutem Wetter kann das Spielehäuschen auch nach Absprache mit den
aufsichtführenden Lehrkräften in der Zeit von den Herbstferien bis zu den Osterferien geöffnet werden.
Verantwortungsbewusste Eingangsstufenkinder können nach Einweisung durch eine Lehrkraft die Ausleihe im
Häuschen während der Bewegungszeit übernehmen.
Die Toilettenräume sind kein Spielplatz.
Dies wird regelmäßig von einer Schulhofaufsicht kontrolliert.
Bei feuchtem, regnerischem Wetter, wenn also Schmutz und Erde an den Schuhen hängenbleiben, steht das
Wiesenschild auf „rot“. Dann darf nur auf befestigten Spielflächen gespielt werden. Ausnahmen bilden die
Schaukeln vor dem Lehrerzimmer und das Häuschen in der Nähe der Mehrzweckhalle. Wenn die Rasenfläche
trocken ist, stellt die Pausenaufsicht das Schild auf „grün“.
Steht das Schild auf „grün“, dann ...
können die Wiesenflächen zwischen Schulgebäude und Sporthalle zum Spielen genutzt werden.
dürfen die Kinder am Bach spielen.
dürfen die Kinder mit tennisballgroßen Softbällen mit Haut auf dem Schulhof Fußball spielen. Basketbälle sind
für das Spiel auf den Korb erlaubt.
darf der Fußballplatz an der Sporthalle nach Absprache mit der Aufsichtsperson benutzt werden.
kann der Boxsack von der Aufsichtsperson zur Verfügung gestellt werden.
Auf den Schaukeln darf jeweils nur ein Kind sitzen.
Das Stehen, Drehen und gegenseitige Anstoßen ist untersagt.
Die Möglichkeit zum Klettern bieten die Kletterwand oder das Klettergerüst. Der Kletterbaum darf nach
Rücksprache mit der Aufsichtsperson ebenfalls genutzt werden.
Das Werfen oder Fußballspielen mit harten Gegenständen ist auf dem Schulgelände untersagt.
Das Spielen mit Stöcken und die Beschaffung von Stöcken sind nicht erlaubt.
Roller, Skateboards und ähnliche Gefährte dürfen bei trockenem Wetter und Absprache mit der
Aufsichtsperson während der Pausen und Bewegungszeiten nur auf der Fläche vor der Mehrzweckhalle und
um diese herum gefahren werden. Es wird ausschließlich mit Helm und in Fahrtrichtung der Rollerbahn
gefahren. Auf dem Schulhof wird der Roller geschoben. Das Fahren von Einrädern ist vor dem Pavillon
möglich. Morgens dürfen selbst mitgebrachte Fahrzeuge bis zur Ankunft des ersten Busses benutzt werden.
Bei ausreichendem Schnee kann die aufsichtführende Lehrkraft Poporutscher ausgeben. Diese können am
Hang unterhalb der Mehrzweckhalle genutzt werden. Die Rutsche darf nicht mit Poporutschern benutzt
werden. Die Kinder gehen rechts und links des Hanges hinauf, um Kollisionen mit rutschenden Kindern zu
vermeiden.
Die Aufsicht auf dem Schulhof endet dann, wenn das letzte Kind den Schulhof verlassen hat.
Pausenregeln
In der Pause bleiben wir draußen, außer wir gehen auf Toilette
oder in die Lesestube.
Auf der Schaukel darfst du alleine im Sitzen schaukeln.
Fußballspielen oder Zuwerfen ist mit Softbällen erlaubt.
Du darfst auf den Klettergerüsten turnen und klettern.
Wenn du auf den Kletterbaum möchtest, frag eine Aufsichtsperson.
Die Toilette benutzen wir nur für den Toilettengang.
Der Erholungsgarten steht auch für dich offen. Er ist zum Entspannen und Ausruhen da.
In der ersten großen Pause darfst du dir Spielgeräte aus dem Spielehaus ausleihen.
Die dritten Klassen organisieren die Ausleihe.
Höre auf die Drittklässler, wann die Rückgabe beginnt.
Die Schulhof-Pausenaufsicht geht als letzte Person ins Schulgebäude zurück.
Achte immer auf die Rot-grün-Schilder!
Steht das Schild auf „grün“, dann darfst du……..
•
die Rasenflächen betreten.
•
am Bach spielen.
•
mit Softbällen auf dem Schulhof spielen.
•
den Fußballplatz an der Sporthalle benutzen. Frage aber vorher eine Aufsichtsperson.
•
dir den Boxsack von der Aufsichtsperson geben lassen.
•
dir die Fußballtore auch außerhalb der Öffnungszeiten des Spielehäuschens ausleihen.
Steht das Schild auf „rot“, dann darfst du…….
nur die festen Wege nutzen.
Nur die Aufsichtspersonen stellen die Schilder um!
Spielezeit
Alle Pausenregeln gelten auch für die Spielezeit!
Roller darfst du benutzen, wenn du vorher mit der Aufsichtsperson gesprochen hast. Du musst dabei immer
einen Helm tragen und in Fahrtrichtung auf der Rollerbahn rund um die Turnhalle fahren. Auf dem Schulhof
schiebst du den Roller.