Ziel 1
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Eltern begleiten
aktiv die
Schullaufbahn des
eigenen Kindes
Die Eltern werden über die
spezifischen pädagogischen
Unterrichtsmethoden und
Herangehensweisen der Schule
informiert. Dies geschieht
- per Flyer (Anhang 1)
- an Informationsabenden zum
Schulkonzept (per
PowerPointPräsentation, Vortrag
und Fragerunde)
- an Elternabenden
- bei Hospitationen
- im Einzelgespräch
Schulleitung
Klassenlehrkraft
im November bzw. vor
den Sommerferien vor
Einschulung
bei Bedarf nach
Vereinbarung
bei Bedarf nach
Vereinbarung
Die Eltern werden über
grundlegende Vereinbarungen
sowie Unterrichtsziele der
jeweiligen Klasse informiert.
(Anhang 2)
Klassenlehrkraft
Jeweils auf dem
halbjährlich
stattfindenden
Elternabend
Es finden Einzelgespräche über die
Lernentwicklung des eigenen
Kindes statt
Klassenlehrkraft
Fachlehrkraft
Eltern
mindestens einmal pro
Halbjahr
Schulleitung, außerschulische
Fachkräfte sowie Elternbeiräte
können zum Gespräch
hinzugezogen werden.
Klassenlehrkraft
Fachlehrkraft
Eltern
bei Bedarf
Ziel 2
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Eltern
unterstützen
schulische
Projekte.
Es wird nach Fähigkeiten /
Möglichkeiten der Eltern gefragt,
den Unterricht / einzelne Projekte
/ Feste / Arbeitsgemeinschaften zu
unterstützen.
Klassenlehrkraft
an Elternabenden
Klassenübergreifende Feste
stehen auf der Tagesordnung der
Schulelternbeiratssitzungen und
werden dort geplant.
Schulleitung
Vorsitz SEB
zu Beginn des Halbjahres
Die Eltern werden über die
Wichtigkeit ihrer Mitarbeit am
Schulleben (z. B. auf Festen und
Feiern) informiert, aktiviert und
motiviert.
Klassenlehrkraft
Elternbeirat
an jedem Elternabend
Ziel 3
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Eltern werden umfassend über die
Aufgaben und Möglichkeiten die
ein Elternbeirat hat, informiert.
(Anhang 3)
Schulleitung
Infoabend vor der
Einschulung vor den
Sommerferien
Eltern tragen
konstruktiv zur
Weiterentwicklung
des Schullebens
bei
Es finden mehr
Schulelternbeiratssitzungen als im
HSchG vorgesehen statt.
Schulleitung
Vorsitz SEB
mindestens drei pro
Schuljahr
Es finden Vorträge oder
Ausstellungen mit
schwerpunktmäßig erzieherischen
Inhalten für Eltern und Lehrkräfte
statt.
Schulleitung
Vorsitz SEB
einmal pro Schuljahr
Themenwünsche werden in
Schulelternbeiratssitzungen
ermittelt
Vorsitz SEB
SEB-Sitzung zu Beginn
des Schuljahres
Veranstaltungen werden
ausgewertet.
Vorsitz SEB
SEB-Sitzung nach der
jeweiligen Veranstaltung
Ziel 4
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Alle Eltern sind
umfassend über
die
Entscheidungen
von
Schulelternbeirat
und
Schulkonferenz
informiert
Inhalte aus den
Schulelternbeiratssitzungen
werden an alle Eltern
weitergegeben und an den
Elternabenden ausführlich
erläutert
Klasseneltern-
beiräte
an auf SEB-Sitzungen
folgenden
Elternabenden
Grundinformationen über die
Elternarbeit werden auf der
Schulhomepage dargelegt
Schulleitung
jährliche Aktualisierung
zu Beginn des
Schuljahres
Ziel 5
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
An der Schule gibt
es einen Förder-
und
Betreuungsverein.
Es handelt sich um einen
gemeinnützigen Verein.
Vereinsvorstand
seit Dezember 2009
bis heute
Er gliedert sich in die Bereiche
„Schulförderung“ und
„Schulbetreuung“.
Vereinsvorstand
seit Dezember 2009
bis heute
Vereinsvorstand und Schulleitung
arbeiten vertrauensvoll
zusammen und informieren sich
gegenseitig über die neuesten
Entwicklungen.
Vereinsvorstand
Schulleitung
mindestens einmal pro
Halbjahr
Über die Arbeit des Förder- und
Betreuungsvereins berichtet der
Vorstand auf Sitzungen des
Schulelternbeirates.
Vereinsvorstand
SEB-Vorsitz
mindestens einmal pro
Halbjahr
Ziel 6
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Im Bereich
„Schulförderung“
unterstützt der
Verein die
SchülerInnen und
die Schule
finanziell.
Die Fördermittel werden aus
Mitgliedsbeiträgen des Vereins,
aus Spenden und Aktionserlösen
generiert..
Vereinsvorstand
jährlich
Diese Einnahmen werden auf
Antrag der Schulleitung nach
Abstimmung mit dem
Vereinsvorstand ausschließlich für
Schulzwecke eingesetzt
Vereinsvorstand
Schulleitung
nach Bedarf
Der Verein informiert die Eltern
über seine Arbeit mit Flyern.
(Anlage 4).
Vereinsvorstand
bei der Schulanmeldung
im März
bei schulischen
Veranstaltungen
Ziel 7
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Im Bereich
„Schulbetreuung“
unterstützt der
Verein Eltern und
Schule durch seine
Betreuungsarbeit.
Der Betreuungsverein besteht aus
dem ehrenamtlichen Vorstand,
der sich aus Eltern, einem Mitglied
des Betreuungsteams und einem
Mitglied der Schule
zusammensetzt.
Vereinsvorstand
Neuwahlen alle zwei
Jahre
Er finanziert sich über die
Betreuungskosten sowie
Zuschüsse der Stadt Butzbach, des
Kreises und des Landes.
Vereinsvorstand
Eltern
Stadt Butzbach
Wetteraukreis
Land Hessen
jährlicher Eingang der
Gelder
Der pädagogischen Arbeit des
Vereins liegt ein Konzept
zugrunde. (Anlage 5)
Vereinsvorstand
Aktualisierung nach
Bedarf
Es werden drei Betreuungszeiten
angeboten.
Vereinsvorstand
•
Frühbetreuung
(7.00 – 9.00 Uhr)
•
Kurzbetreuung
(12.25 – 13.20 Uhr)
•
Langbetreuung
(12.25/13.20 – 16:00
Uhr, dienstags bis
17:00 Uhr)
Zudem wird eine verlässliche
Ferienbetreuung angeboten.
Vereinsvorstand
•
jeweils in der letzten
Woche der
Weihnachts-, Oster-,
Sommer- und
Herbstferien
•
an beweglichen
Ferientagen
•
sowie am
Pädagogischen Tag
der Schule
Die Anmeldung erfolgt schriftlich
beim Förder- und
Betreuungsverein. Steht ein
Betreuungsplatz zur Verfügung,
wird ein Betreuungsvertrag
zwischen dem Verein und den
Eltern des Kindes abgeschlossen
Vereinsvorstand
Eltern
nach Bedarf und
Platzangebot
Die Inanspruchnahme des
Betreuungsangebotes setzt eine
Mitgliedschaft im Förder- und
Betreuungsverein an der
Hausbergschule voraus.
Eltern
vor Inanspruchnahme
des
Betreuungsangebotes