Ziel 1
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Eltern begleiten aktiv
die Schullaufbahn
des eigenen Kindes
Die Eltern werden über die spezifischen
pädagogischen Unterrichtsmethoden
und Herangehensweisen der Schule
informiert. Dies geschieht
- per Flyer (Anhang 1)
- an Informationsabenden zum
Schulkonzept (per
PowerPointPräsentation, Vortrag und
Fragerunde)
- an Elternabenden
- bei Hospitationen
- im Einzelgespräch
Schulleitung
Klassenlehrkraft
im November bzw. vor den
Sommerferien vor
Einschulung
bei Bedarf nach
Vereinbarung
bei Bedarf nach
Vereinbarung
Die Eltern werden über grundlegende
Vereinbarungen sowie Unterrichtsziele
der jeweiligen Klasse informiert.
(Anhang 2)
Klassenlehrkraft
Jeweils auf dem halbjährlich
stattfindenden Elternabend
Es finden Einzelgespräche über die
Lernentwicklung des eigenen Kindes
statt
Klassenlehrkraft
Fachlehrkraft
Eltern
mindestens einmal pro
Halbjahr
Schulleitung, außerschulische
Fachkräfte sowie Elternbeiräte können
zum Gespräch hinzugezogen werden.
Klassenlehrkraft
Fachlehrkraft
Eltern
bei Bedarf
Ziel 2
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Eltern unterstützen
schulische Projekte.
Es wird nach Fähigkeiten /
Möglichkeiten der Eltern gefragt, den
Unterricht / einzelne Projekte / Feste /
Arbeitsgemeinschaften zu unterstützen.
Klassenlehrkraft
an Elternabenden
Klassenübergreifende Feste stehen auf
der Tagesordnung der
Schulelternbeiratssitzungen und werden
dort geplant.
Schulleitung
Vorsitz SEB
zu Beginn des Halbjahres
Die Eltern werden über die Wichtigkeit
ihrer Mitarbeit am Schulleben (z. B. auf
Festen und Feiern) informiert, aktiviert
und motiviert.
Klassenlehrkraft
Elternbeirat
an jedem Elternabend
Ziel 3
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Eltern werden umfassend über die
Aufgaben und Möglichkeiten die ein
Elternbeirat hat, informiert. (Anhang 3)
Schulleitung
Infoabend vor der
Einschulung vor den
Sommerferien
Eltern tragen
konstruktiv zur
Weiterentwicklung
des Schullebens bei
Es finden mehr
Schulelternbeiratssitzungen als im
HSchG vorgesehen statt.
Schulleitung
Vorsitz SEB
mindestens drei pro
Schuljahr
Es finden Vorträge oder Ausstellungen
mit schwerpunktmäßig erzieherischen
Inhalten für Eltern und Lehrkräfte statt.
Schulleitung
Vorsitz SEB
einmal pro Schuljahr
Themenwünsche werden in
Schulelternbeiratssitzungen ermittelt
Vorsitz SEB
SEB-Sitzung zu Beginn des
Schuljahres
Veranstaltungen werden ausgewertet.
Vorsitz SEB
SEB-Sitzung nach der
jeweiligen Veranstaltung
Ziel 4
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Alle Eltern sind
umfassend über die
Entscheidungen von
Schulelternbeirat und
Schulkonferenz
informiert
Inhalte aus den
Schulelternbeiratssitzungen werden an
alle Eltern weitergegeben und an den
Elternabenden ausführlich erläutert
Klasseneltern-beiräte
an auf SEB-Sitzungen
folgenden Elternabenden
Grundinformationen über die
Elternarbeit werden auf der
Schulhomepage dargelegt
Schulleitung
jährliche Aktualisierung zu
Beginn des Schuljahres
Ziel 5
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
An der Schule gibt es
einen Förder- und
Betreuungsverein.
Es handelt sich um einen
gemeinnützigen Verein.
Vereinsvorstand
seit Dezember 2009
bis heute
Er gliedert sich in die Bereiche
„Schulförderung“ und
„Schulbetreuung“.
Vereinsvorstand
seit Dezember 2009
bis heute
Vereinsvorstand und Schulleitung
arbeiten vertrauensvoll zusammen und
informieren sich gegenseitig über die
neuesten Entwicklungen.
Vereinsvorstand
Schulleitung
mindestens einmal pro
Halbjahr
Über die Arbeit des Förder- und
Betreuungsvereins berichtet der
Vorstand auf Sitzungen des
Schulelternbeirates.
Vereinsvorstand
SEB-Vorsitz
mindestens einmal pro
Halbjahr
Ziel 6
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Im Bereich
„Schulförderung“
unterstützt der Verein
die SchülerInnen und
die Schule finanziell.
Die Fördermittel werden aus
Mitgliedsbeiträgen des Vereins, aus
Spenden und Aktionserlösen generiert..
Vereinsvorstand
jährlich
Diese Einnahmen werden auf Antrag
der Schulleitung nach Abstimmung mit
dem Vereinsvorstand ausschließlich für
Schulzwecke eingesetzt
Vereinsvorstand
Schulleitung
nach Bedarf
Der Verein informiert die Eltern über
seine Arbeit mit Flyern. (Anlage 4).
Vereinsvorstand
bei der Schulanmeldung im
März
bei schulischen
Veranstaltungen
Ziel 7
Maßnahmen
verantwortlich
Zeitraum
Im Bereich
„Schulbetreuung“
unterstützt der Verein
Eltern und Schule
durch seine
Betreuungsarbeit.
Der Betreuungsverein besteht aus dem
ehrenamtlichen Vorstand, der sich aus
Eltern, einem Mitglied des
Betreuungsteams und einem Mitglied
der Schule zusammensetzt.
Vereinsvorstand
Neuwahlen alle zwei Jahre
Er finanziert sich über die
Betreuungskosten sowie Zuschüsse der
Stadt Butzbach, des Kreises und des
Landes.
Vereinsvorstand
Eltern
Stadt Butzbach
Wetteraukreis
Land Hessen
jährlicher Eingang der
Gelder
Der pädagogischen Arbeit des Vereins
liegt ein Konzept zugrunde. (Anlage 5)
Vereinsvorstand
Aktualisierung nach Bedarf
Es werden drei Betreuungszeiten
angeboten.
Vereinsvorstand
•
Frühbetreuung
(7.00 – 9.00 Uhr)
•
Kurzbetreuung
(12.25 – 13.20 Uhr)
•
Langbetreuung
(12.25/13.20 – 16:00
Uhr, dienstags bis
17:00 Uhr)
Zudem wird eine verlässliche
Ferienbetreuung angeboten.
Vereinsvorstand
•
jeweils in der letzten
Woche der Weihnachts-,
Oster-, Sommer- und
Herbstferien
•
an beweglichen
Ferientagen
•
sowie am
Pädagogischen Tag der
Schule
Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim
Förder- und Betreuungsverein. Steht ein
Betreuungsplatz zur Verfügung, wird
ein Betreuungsvertrag zwischen dem
Verein und den Eltern des Kindes
abgeschlossen
Vereinsvorstand
Eltern
nach Bedarf und
Platzangebot
Die Inanspruchnahme des
Betreuungsangebotes setzt eine
Mitgliedschaft im Förder- und
Betreuungsverein an der
Hausbergschule voraus.
Eltern
vor Inanspruchnahme des
Betreuungsangebotes