Vertretungskonzept
Schulinternes Vertretungskonzept für die Gestaltung
einer „Verlässlichen Schule“ an der Hausbergschule
Grundsätze:
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Schulorganisatorisch bedingte Anlässe für den Vertretungsunterricht werden minimiert, d.h.
Wandertage, Ausflüge, Klassenfahrten werden soweit möglich in mehreren Klassen parallel
durchgeführt;
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Fortbildungen werden möglichst in der unterrichtsfreien Zeit wahrgenommen. Fortbildungen während
der Unterrichtszeit kann nur von einer Lehrkraft besucht werden, diese wirkt dann als Multiplikator;
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in den Klassen soll mit den Betreuungs- /Vertretungskräften größtmögliche Kontinuität angestrebt
werden;
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die Eingangsstufenklassen bleiben grundsätzlich im Klassenverband, sie werden nicht aufgeteilt,
sondern vollständig unterrichtet oder betreut;
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bis zu den Herbstferien wird die Vertretung der Eingangsstufenklassen möglichst ausschließlich von
der jeweilig zuständigen Sozialpädagogin übernommen. Diese wird möglichst durch eine VSS-Kraft
unterstützt;
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nach den Herbstferien kann die Vertretung der Eingangsstufenklassen auch von einer nicht der Klasse
zugeordneten Lehrkraft/Sozialpädagogin übernommen werden;
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davon unbenommen bleibt die Unterstützung durch eine VSS-Kraft
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für die Klassen 2-4 wird direkt nach den Sommerferien ein Aufteilplan erstellt. Hierbei sind die
Belange der sog. besonderen Kinder ausdrücklich zu beachten. Der Plan ist an der Klassentür
anzubringen;
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wenn nötig dürfen Förder- ,Forderunterricht, AG‘s und Forschergruppe entfallen;
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wenn nötig gibt es kurzfristige Stundenplanverschiebungen,
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nach gesetzlicher Vorgabe wird, wenn möglich, das schulische Vertretungskontingent ausgeschöpft
(Vollzeit 3 Unterrichtstunden/Monat, Teilzeit anteilig);
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die Fachkonferenzen stellen Unterrichtsmaterial für Vertretungsunterricht zusammen
(Vertretungskisten). Diese sind für alle Vertretungskräfte jederzeit verfügbar.
1. Voraussehbarer Unterrichtsausfall
Frühestmöglich der Schulleitung schriftlich mitteilen!
Wie z.B. Verkehrsschule, Ausflüge, Fortbildungen, Arztbesuche…
Der Unterricht wird von der Klassenlehrerin oder Fachlehrerin vorbereitet.
*die Klasse wird durch eine Vertretungskraft unterrichtet,
*die Klasse wird aufgeteilt.
2. Nicht voraussehbarer Unterrichtsausfall
So früh wie möglich auf Anrufbeantworter der Schule melden oder ab 7 Uhr per SMS an Handy der
Abwesenheitsvertretung der Schulleitung. Im Laufe der Tages, wenn möglich Dauer des Fehlens
telefonisch mitteilen.
Kurzfristiges Fehlen (1-2 Tage)
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Der Unterricht wird von Lehrkräften im Rahmen
des schulischen Vertretungskontingents
übernommen.
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Nicht abgedeckte Unterrichtszeit wird von
Vertretungskräften aus dem Vertretungspool
übernommen.
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Die Klasse wird nach dem Aufteilplan aufgeteilt
oder, wenn räumlich möglich, mitbetreut.
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Die Schüler arbeiten mit noch vorliegendem
Material weiter (Wochenplan) oder mit
Freiarbeitsmaterial aus der Klasse.
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Falls es der fehlenden Lehrkraft möglich ist,
unterstützt sie von sich aus von zu Hause aus die
Unterrichtsvorbereitungen. Die Vertretungskräfte
stellen Material aus den sog. Vertretungskisten
zusammen.
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Ggf. übernehmen ebenfalls in der Klasse
unterrichtende Lehrkräfte die
Unterrichtsvorbereitung.
Unterrichtsorganisatorisch
Inhaltlich
Mittelfristiges und längerfristiges Fehlen (3 Tage bis 5 Wochen)
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Der Unterricht wird von Lehrkräften im Rahmen
des schulischen Vertretungskontingents
übernommen
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Nicht abgedeckte Unterrichtszeit wird von
Vertretungskräften aus dem Vertretungspool
übernommen.
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Ggf. wird ein Wandertag mit mehreren Klassen
eingeplant, an dem auch Eltern als
Aufsichtspersonen eingesetzt werden
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Die Schüler arbeiten mit noch vorliegenden
Material weiter (Wochenplan) oder mit
Freiarbeitsmaterial aus der Klasse
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Falls es der fehlenden Lehrkraft möglich ist,
unterstützt sie von sich aus von zu Hause aus
die Unterrichtsvorbereitungen. Ebenfalls in der
Klasse/Jahrgang unterrichtende Lehrkräfte
übernehmen die Unterrichtsvorbereitung und
geben ggfs. Hausaufgaben
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Ggf. Projekttage mit den Vertretungskräften aus
dem Vertretungspool je nach Neigung und
Können der Personen (Kunst, Musik, Sport…)
Unterrichtsorganisatorisch
Inhaltlich
Langfristiges Fehlen (ab 5 Wochen)
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Beim Staatlichen Schulamt wird eine Vertretung
beantragt
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Die Vertretung übernimmt die
Unterrichtsvorbereitung.
Unterrichtsorganisatorisch
Inhaltlich