Hausbergschule Butzbach

Vertretungskonzept

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Schulinternes Vertretungskonzept für die Gestaltung einer „Verlässlichen Schule“ an der Hausbergschule Grundsätze: Schulorganisatorisch bedingte Anlässe für den Vertretungsunterricht werden minimiert, d.h. Wandertage, Ausflüge, Klassenfahrten werden soweit möglich in mehreren Klassen parallel durchgeführt; Fortbildungen werden möglichst in der unterrichtsfreien Zeit wahrgenommen. Fortbildungen während der Unterrichtszeit kann nur von einer Lehrkraft besucht werden, diese wirkt dann als Multiplikator; in den Klassen soll mit den Betreuungs- /Vertretungskräften größtmögliche Kontinuität angestrebt werden; die Eingangsstufenklassen bleiben grundsätzlich im Klassenverband, sie werden nicht aufgeteilt, sondern vollständig unterrichtet oder betreut; bis zu den Herbstferien wird die Vertretung der Eingangsstufenklassen möglichst ausschließlich von der jeweilig zuständigen Sozialpädagogin übernommen. Diese wird möglichst durch eine VSS-Kraft unterstützt; nach den Herbstferien kann die Vertretung der Eingangsstufenklassen auch von einer nicht der Klasse zugeordneten Lehrkraft/Sozialpädagogin übernommen werden; davon unbenommen bleibt die Unterstützung durch eine VSS-Kraft für die Klassen 2-4 wird direkt nach den Sommerferien ein Aufteilplan erstellt. Hierbei sind die Belange der sog. besonderen Kinder ausdrücklich zu beachten. Der Plan ist an der Klassentür anzubringen; wenn nötig dürfen Förder- ,Forderunterricht, AG‘s und Forschergruppe entfallen; wenn nötig gibt es kurzfristige Stundenplanverschiebungen, nach gesetzlicher Vorgabe wird, wenn möglich, das schulische Vertretungskontingent ausgeschöpft (Vollzeit 3 Unterrichtstunden/Monat, Teilzeit anteilig); die Fachkonferenzen stellen Unterrichtsmaterial für Vertretungsunterricht zusammen (Vertretungskisten). Diese sind für alle Vertretungskräfte jederzeit verfügbar. 1. Voraussehbarer Unterrichtsausfall Frühestmöglich der Schulleitung schriftlich mitteilen! Wie z.B. Verkehrsschule, Ausflüge, Fortbildungen, Arztbesuche… Der Unterricht wird von der Klassenlehrerin oder Fachlehrerin vorbereitet. *die Klasse wird durch eine Vertretungskraft unterrichtet, *die Klasse wird aufgeteilt. 2. Nicht voraussehbarer Unterrichtsausfall So früh wie möglich auf Anrufbeantworter der Schule melden oder ab 7 Uhr per SMS an Handy der Abwesenheitsvertretung der Schulleitung. Im Laufe der Tages, wenn möglich Dauer des Fehlens telefonisch mitteilen. Kurzfristiges Fehlen (1-2 Tage)
Der Unterricht wird von Lehrkräften im Rahmen des schulischen Vertretungskontingents übernommen. Nicht abgedeckte Unterrichtszeit wird von Vertretungskräften aus dem Vertretungspool übernommen. Die Klasse wird nach dem Aufteilplan aufgeteilt oder, wenn räumlich möglich, mitbetreut.
Die Schüler arbeiten mit noch vorliegendem Material weiter (Wochenplan) oder mit Freiarbeitsmaterial aus der Klasse. Falls es der fehlenden Lehrkraft möglich ist, unterstützt sie von sich aus von zu Hause aus die Unterrichtsvorbereitungen. Die Vertretungskräfte stellen Material aus den sog. Vertretungskisten zusammen. Ggf. übernehmen ebenfalls in der Klasse unterrichtende Lehrkräfte die Unterrichtsvorbereitung.
Unterrichtsorganisatorisch
Inhaltlich
Mittelfristiges und längerfristiges Fehlen (3 Tage bis 5 Wochen)
Der Unterricht wird von Lehrkräften im Rahmen des schulischen Vertretungskontingents übernommen Nicht abgedeckte Unterrichtszeit wird von Vertretungskräften aus dem Vertretungspool übernommen. Ggf. wird ein Wandertag mit mehreren Klassen eingeplant, an dem auch Eltern als Aufsichtspersonen eingesetzt werden
Die Schüler arbeiten mit noch vorliegenden Material weiter (Wochenplan) oder mit Freiarbeitsmaterial aus der Klasse Falls es der fehlenden Lehrkraft möglich ist, unterstützt sie von sich aus von zu Hause aus die Unterrichtsvorbereitungen. Ebenfalls in der Klasse/Jahrgang unterrichtende Lehrkräfte übernehmen die Unterrichtsvorbereitung und geben ggfs. Hausaufgaben Ggf. Projekttage mit den Vertretungskräften aus dem Vertretungspool je nach Neigung und Können der Personen (Kunst, Musik, Sport…)
Unterrichtsorganisatorisch
Inhaltlich
Langfristiges Fehlen (ab 5 Wochen)
Beim Staatlichen Schulamt wird eine Vertretung beantragt
Die Vertretung übernimmt die Unterrichtsvorbereitung.
Unterrichtsorganisatorisch
Inhaltlich